AGB der Julius Spillner GmbH & Co. Farben KG
– nachstehend: Spillner –
1. Geltungsbereich
- Dem Angebot, der Bestellung und den Vertragsverhältnissen liegen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Spillner zu Grunde; es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Spillner. Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn Spillner in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt. Ist der Kunde Verbraucher, dann gelten, vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien über Warenlieferungen oder Werkleistungen sowie Rechtsgeschäfte verwandter Art, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf. Sie betreffen sowohl Vertragsschlüsse im Wege des Fernabsatzes wie auch solche unter Anwesenden bzw. unter Ausschluss des Fernabsatzrechts.
- Sofern die Erbringung der Leistungen von Spillner unter Mitwirkung Dritter erfolgt, werden die Geschäftsbedingungen dieser Dritten Vertragsbestandteile der Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und Spillner.
- Spillner ist berechtigt, Änderungen des Inhalts dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege mitzuteilen, mit der Folge, dass die Änderungen als Vertragsbestandteil gelten, wenn der Kunde ihnen nicht binnen einer Frist von sechs Wochen nach Zugang widerspricht. Spillner verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
- Spillner ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für diesen Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Angebot und Vertragsschluss
- Alle Produktangebote gelten solange der Vorrat reicht, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer bleiben vorbehalten. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- u. Maßangeben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Stellt Spillner dem Kunden Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Muster, Skizzen und Entwürfe oder technische Unterlagen über den zu liefernden Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum von Spillner. Sie sind nach Aufforderung durch Spillner zurückzugeben oder zu vernichten, wenn ein Vertragsschluss nicht erfolgt. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Spillner. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte bleiben vorbehalten.
- Für Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Muster, Skizzen und Entwürfe oder technische Unterlagen, die vom Kunden ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Kunden über.
- Bestellungen des Kunden sind für diesen verbindlich. Sofern von Spillner keine anderweitige Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung.
- Ist der Kunde Kaufmann, ist für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen ausschließlich die Bestätigung von Spillner maßgeblich, sofern der Kunde nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder fernmündliche Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an Spillner ist jedenfalls dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie Spillner nicht innerhalb von sieben Tagen zugegangen ist.
- Der Kaufvertrag kommt mit der Auftrags- oder Auslieferungsbestätigung oder der Lieferung der Waren zustande. Sollte der Kunde binnen zwei Wochen nach seiner Bestellung keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von Spillner erhalten, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
3. Vertragsgegenstand, Beschaffenheit
- Vertragsgegenstand sind die im Rahmen der Bestellung vom Kunden spezifizierten und in der Bestellung ausgewählten Waren zu den im Angebot oder Preisauszeichnung genannten Endpreisen. Fehler und Irrtümer behält Spillner sich vor, insbesondere bezüglich der Warenverfügbarkeit.
- Die Beschaffenheit der bestellten Waren ergibt sich aus den Produktbeschreibungen im Angebot. Abbildungen auf Katalogseiten oder in Angeboten geben die Produkte unter Umständen nur ungenau wieder; insbesondere Farben können aus technischen Gründen abweichen. Die vorhandenen Abbildungen dienen lediglich als Anschauungsmaterial und können vom Produkt abweichen. Technische Daten, Gewichts-, Maß und Leistungsbeschreibung sind von Spillner so präzise wie möglich angegeben, können aber die üblichen Abweichungen aufweisen. Die beschriebenen Eigenschaften stellen keine Mängel dar und berechtigen den Kunden nicht zu einer Mängelrüge.
4. Widerrufsrecht
- Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Käufen im Wege des Fernabsatzes. Über dieses Widerrufsrecht wird an gesonderter Stelle belehrt.
- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind (z.B. Software-CDs, bei denen die Cellophanhülle geöffnet wurde).
5. Werkleistungen
- Verschuldet bei übernommen Werkleistungen der Kunde Behinderungen und/oder Verzögerungen, so behält Spillner sich vor, den entstandenen Mehraufwand an Arbeitszeit und/oder Material gegenüber dem Angebotspreis dem Kunden nachzuberechnen.
- Spillner ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu betrauen.
- Ein Nichtbeachten der seitens Spillner oder von Seiten des Herstellers mitgeteilten oder zur Verfügung gestellten technischen Informationen führt zum Ausschluss der Gewährleistung durch Spillner.
6. Preise und Zahlungsbedingungen/Preisanpassung
- Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der Regelungen in der aktuell gültigen Preisliste, es sei denn, Spillner und der Kunde haben die Entgelte für die Leistungen oder die Währung schriftlich abweichend festgelegt. Im Zweifel sind alle Preise Stückpreise und verstehen sich exklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zuzüglich Montage-, Verpackungs- und Versandkosten wenn der Kunde Unternehmer ist. Andernfalls handelt es sich um Gesamtpreise.
- Spillner behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen
- oder der Änderung der Auftragsdaten eintreten. In gleicher Weise ist Spillner verpflichtet, bei Kostensenkungen zu verfahren. Sowohl Kostensenkungen als auch Kostenerhöhungen wird Spillner, sobald und soweit sie eingetreten sind, dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
- Die Zahlung per Vorkasse hat ausschließlich an die in der aktuell gültigen Preisliste angegebene Bankverbindung zu erfolgen.
- Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Eventuelle Skonti können nur abgezogen werden, wenn ein ausdrücklicher Hinweis seitens Spillner das erlaubt.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird bei der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszins pro Jahr verpflichtet, sofern Spillner nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der ihr entstanden ist, höher ist. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Höhe der Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszins pro Jahr. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche durch Spillner, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens, ist nicht ausgeschlossen.
- Ist der Kunde Unternehmer, so sind Aufrechnung sowie Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts gegenüber Forderungen von Spillner nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
7. Lieferung/Lieferzeit/Annahmeverzug
- Die Lieferung erfolgt innerhalb der in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Staaten zu den dort jeweils angegebenen Lieferbedingungen.
- Die Lieferzeiten sind produktabhängig. Der Beginn der von Spillner angegebenen Lieferzeit setzt die vorherige Klärung aller technischen und gestalterischen Fragen einschließlich der Erteilung etwa notwendiger Genehmigungen, die kundenseitig einzuholen sind, voraus.
- Die Einhaltung der Lieferverpflichtung seitens Spillner setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Sollte das bestellte Produkt nicht rechtzeitig lieferbar sein, weil Spillner mit diesem Produkt durch ihren Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert wird, wird der Kunde schnellstmöglich informiert. Es steht dem Kunden in einem solchen Fall frei, auf das bestellte Produkt zu warten, die Bestellung kostenfrei zu ändern oder zu stornieren. Bei einer Stornierung werden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.
- Bei Betriebsstörungen, die Spillner nicht zu vertreten hat, ferner bei Streiks und jeglicher Art von höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferfrist. Dasselbe gilt für derartige Betriebsstörungen bei Vorlieferanten oder Abhandenkommen der benötigten Ware oder technischem Gerät zur Bearbeitung des Auftrages. Die vorbezeichneten Umstände begründen für Spillner keinen Verzug. Ebenso sind Betriebsferien und Feiertage nicht in die jeweils angegebene Lieferzeit eingerechnet. Über Betriebsferien informiert Spillner auf ihren Webseiten abrufbar unter spillki.de.
- Spillner ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht das zumutbare Mindestmaß unterschreiten.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Spillner berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen nach gesetzlichen Bestimmungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt
- Die von Spillner gelieferten Gegenstände bleiben im Eigentum von Spillner, bis alle gegenwärtigen Ansprüche von Spillner gegen den Kunden, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
- Der Kunde ist berechtigt, die in im Eigentum von Spillner stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt Spillner jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die Spillner nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Kunden und Spillner vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
- Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Spillner, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet Spillner sich, dies nicht zu tun, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Kunde von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht Spillner der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Kunden und Spillner vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
- Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Spillner das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes der Ware von Spillner zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für Spillner verwahren.
- Spillner verpflichtet sich, auf Anforderung die Spillner zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
9. Gewährleistung und Garantie
- Ist der Kunde ein Kaufmann, setzen seine Mängelansprüche voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kaufmann ist daher verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen Fälle in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind bei Spillner innerhalb von einer Woche nach der Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei Spillner innerhalb von eine Woche nach dem Erkennen gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
- Ist der Kunde Unternehmer verjähren Ansprüche auf Gewährleistung in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Kaufgegenstand wird nach dem Kauf im Mehrschichtbetrieb eingesetzt oder auf sonstige Weise außergewöhnlich genutzt.
- Der Verkauf gebrauchter Kaufgegenstände an Unternehmer erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
- Ist der Kunde Verbraucher, verjähren Ansprüche auf Gewährleistung in zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um eine gebrauchte Sache. In diesem Fall verjähren Ansprüche auf Gewährleistung in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
- Einige Hersteller bieten eine Garantie. Wo dies der Fall ist, gelten diese Garantiebestimmungen zusätzlich neben der gesetzlichen Gewährleistung. Ist der Kunde Verbraucher, bestehen bei allen Waren aus dem Web-Shop gesetzliche Gewährleistungsrechte. Diese werden durch eventuelle Garantien nicht berührt.
10. Haftung
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Spillner oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Spillner beruhen, haftet Spillner unbeschränkt.
- Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet Spillner unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Spillner haftet für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet Spillner nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
11. Hinweise zum Datenschutz
- Der Kunde wird hiermit gemäß den einschlägigen Bestimmungen datenschutzrechtlicher Vorschriften davon unterrichtet, dass Spillner Kundendaten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertragszweck ergeben, maschinell verarbeitet.
- Soweit sich Spillner Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Spillner berechtigt, die Kundendaten weiterzugeben, wenn dies für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Betriebs im Rahmen des Vertragszwecks erforderlich ist.
- Weitere Regelungen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
12. Leistungsort
Leistungsort aller Lieferungen und Leistungen der Spillner ist D‑97318 Kitzingen.
13. Schlussbestimmungen
- Für die von Spillner auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertragsverhältnisse und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
- Gerichtsstand ist der Sitz der Spillner, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist.
- Für Angehörige anderer Staaten gelten im Verhältnis zwischen Spillner und Verbrauchern deren zwingende Verbraucherschutzvorschriften für den Gerichtsstand und die Rechtswahl, soweit ihnen nicht EU-Verordnungen oder sonstige überstaatliche Regelungen vorgehen
- Getönte Ware ist vor Verarbeitung auf Farbtongenauigkeit zu prüfen; eine Beanstandung nach der Verarbeitung ist ausgeschlossen. Farbveränderungen von Beschichtungen im Außenbereich sind im Merkblatt BFS 26 erläutert. Eine Haftung kann daraus nicht abgeleitet werden
(Stand: 01/2015)